Verschiebung des Bürgerentscheids über die Westrandstraße geplant

Veröffentlicht am 26.04.2020 in Kommunalpolitik

Wie bekannt hat der Gemeinderat beschlossen, die Abstimmung zum Bürgerentscheid über den Bau der Westrandstraße am 26. Juli 2020 durchzuführen.

 

Leider hat sich danach die Corona-Pandemie auch in Deutschland ausgebreitet. Dies hat zu den umfangreichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt, mit denen einer exponentiellen Entwicklung der Neuinfektionen entgegengewirkt werden soll, um die Zahl der Opfer möglichst gering zu halten und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Dieses Ziel kann nach Einschätzung nahezu aller Virologen derzeit nicht ohne Einhaltung des Abstandsgebots erreicht werden, was zur Folge hat, dass Veranstaltungen unter Beteiligung einer Vielzahl von Personen auch in naher Zukunft nicht durchgeführt werden können. Wann sich dies ändert, ist momentan nicht absehbar.

Auf diesem Hintergrund regt die Verwaltung in Übereinstimmung mit den Vertretern der Gemeinderatsfraktionen an, der Gemeinderat möge den Bürgerentscheid vom 26. Juli 2020 auf Sonntag, 15. November 2020 verschieben. Die SPD-Fraktion trägt die Verschiebung mit, denn bei den zur Zeit gegebenen Einschränkungen ist eine umfassende Information der Bürgerschaft vor dem 26.07.2020 nicht möglich. Eine solche sachliche Information ist aber erforderlich, damit die zur Abstimmung berechtigten Bürgerinnen und Bürger die Planung der Straße und Brücke sowie des damit unlöslich verbundenen Stadtentwicklungsprojekts „Neue Mitte“ kennen. Nur auf diesem Hintergrund ist eine rationale Abwägung des Projekts und der dazu vorgebrachten Argumente möglich. Die Vermittlung der hierfür notwendigen Informationen kann jedoch auf elektronischem Weg oder lediglich durch Broschüren nicht ausreichend sichergestellt werden. Durch die Verschiebung der Abstimmung soll somit der Verwaltung sowie den Gegnern und Befürwortern des Projekts Gelegenheit gegeben werden, ihre Auffassungen und Argumente im persönlichen Kontakt mit den Bürgern in öffentlichen Veranstaltungen darzulegen. Wir sind daher der Auffassung, dass die Fairness des Verfahrens die Verschiebung nicht nur rechtfertigt, sondern gebietet. Es ist zu hoffen, dass das Bemühen um Fairness auch die inhaltliche Auseinandersetzung prägen wird.

Heinz Layher

Fraktionsvorsitzender