Auswirkungen der Einnahmeentwicklung der öffentlichen Hand auf den kommunalen Haushalt noch nicht abschätzbar

Veröffentlicht am 19.05.2020 in Kommunalpolitik

Die in der letzten Woche veröffentliche Steuerschätzung sagt für das Jahr 2020 einen massiven Rückgang der Steuereinnahmen der öffentlichen Hand voraus.

 

Diese Prognose kommt als solchen nicht überraschend, denn die Corona-Krise führt ersichtlich dazu, dass die Wirtschaftsleistung der wichtigsten Volkswirtschaften im Vergleich zum Vorjahr zurückgehen wird. Auch für das Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik ist mit einem Rückgang zu rechnen, dessen Umfang noch nicht sicher vorhergesagt werden kann, zumal das Ausmaß des Rückganges angesichts der binnenwirtschaftlichen Bedeutung des Exports erheblich durch die Entwicklungen auf den Absatzmärkten beeinflusst wird. Deshalb hat die derzeitige Steuerschätzung sicher eine geringere Verlässlichkeit, als dies den Schätzungen der vergangenen Jahre zukam. Klar ist aber, dass die Grundaussage der Schätzung richtig ist, wonach ein – verglichen mit den Vorjahren – erheblich geringeres Steueraufkommen zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte zur Verfügung stehen wird.

Diese Entwicklung wird auch den städtischen Haushalt betreffen, denn es ist zum einen zu erwarten, dass die Gewerbesteuer nicht in der im Haushaltsplan veranschlagten Höhe eingehen wird. Zum anderen ist auch mit einem geringeren Erlös aus dem auf die Stadt entfallenden Umsatzsteueranteil und – wesentlich wichtiger – aus dem Einkommensteueranteil zu rechnen. Der Einkommensteueranteil der Stadt macht nach dem diesjährigen Haushaltsplan 29,7 % der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts aus.

Darüber hinaus wird auch das Gebührenaufkommen unter die im Plan veranschlagte Höhe sinken. Dass die zu erwartenden Ausfälle bei den ordentlichen Erträgen des Ergebnishaushalts durch die Hilfen von Bund und Land vollständig ausgeglichen werden können, ist nicht zu erwarten.

Wie lange die Rezession anhalten wird, kann derzeit noch nicht im Ansatz verlässlich prognostiziert werden. Es drängt sich aber auf, dass als Folge der sich verändernden Ertragslage auch die geplanten Aufwendungen des Ergebnishaushalts einer kritischen Überprüfung unterzogen werden müssen. Dies kann zur Verschiebung geplanter Maßnahmen, aber auch dazu führen, dass freiwillige Leistungen der Stadt gekürzt oder verteuert, im Extremfall einer langanhaltenden Rezession möglicherweise auch gestrichen werden müssen. Darüber wird in den nächsten Monaten nicht nur im Gemeinderat, sondern in der ganzen Stadtgesellschaft zu diskutieren sein. Wie schwierig es ist, den städtischen Haushalt langfristig zu verbessern, hat sich in der vor zwei Jahren ins Leben gerufenen temporären Haushaltsstrukturkommission des Gemeinderats deutlich gezeigt. Die jetzt eingetretene Situation wird aber erneute gemeinsame Anstrengungen zur Konsolidierung erfordern.

Heinz Layher

Fraktionsvorsitzender