Remseck auf dem Weg zur familienfreundlichen Kommune?
Remseck auf dem Weg zur familienfreundlichen Kommune?
Kinderbetreuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehören nicht erst seit kurzem zu den wichtigsten kommunalpolitischen Themen und sind zunehmend auch zu Standortfaktoren geworden für die Kommunen in der Konkurrenz um Attraktivität. Vor allem die großen Städte in der Region haben einer IHK-Studie zufolge die Ausgaben für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen gesteigert. Dies ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite sieht so aus, dass es für Eltern die ihre Kinder nicht am Wohnort, sondern am Arbeitsort betreuen lassen wollen oder müssen, unter Umständen nicht nur schwierig, sondern auch teuer werden kann.
Grund ist das baden-württembergische Kindergartengesetz. in dem zum 1.1.04 die Verantwortung vom Land auf die Kommunen übertragen wurde. Die Städte werden zu einer wohnortbezogenen Bedarfsplanung verpflichtet und sollen - unter der Voraussetzung, dass sie keine gleichwertigen Betreuungsplätze anbieten können - einen platzbezogenen Zuschuss an die jeweilige Kommune bezahlen, in deren Einrichtungen die Kinder betreut werden. Nicht selten kommt es dann zum Streit zwischen Wohnortkommune und Betreuungskommune, bemängelt die IHK und hat deshalb - auch im Hinblick auf die Wahlfreiheit der Eltern bei der Landesregierung beantragt, den “Gleichwertigkeitspassus‘ zu streichen. So klagt die Landeshauptstadt Stuttgart, in deren Einrichtungen Pendlerkinder aus 35 Kommunen betreut werden, über Schwierigkeiten, von einem Großteil ihrer “Kundenkommunen“ die ausstehenden Beträge zu bekommen.
Kurz vor der Sommerpause hat uns nun aber noch eine andere Nachricht erreicht. Der Stuttgarter Verfassungsrechtler Rüdiger Zuck, der im Auftrag des Dachverbandes Kind e.V. ein Grundlagengutachten zur Situation in Baden-Württemberg erstellt hat, hält die im Kindergartengesetz verankerte wohnortbezogene Bedarfsplanung der Kommunen für verfassungswidrig. Die per Gesetz am Wohnort erzwungene Betreuung von Pendlerkindern entspräche nicht den Wünschen und Bedürfnissen der Familien. Außerdem beruft sich Zuck auf das Bundesverfassungsgericht, wonach der Staat verpflichtet sei die “Grundlagen dafür zu schaffen, dass Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrnehmung der familiären Betreuungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führen dürfe“.
Um allen Missverständnissen vorzubeugen: Weder haben wir Grund zu der Annahme, dass Remseck zu den “Schuldnern“ der Landeshauptstadt gehören könnte noch gehen wir davon aus, dass die wohnortbezogene Bedarfsplanung in Remseck den Bedürfnissen der Eltern widersprechen könnte. Weil aber gerade die Lebenswirklichkeit vieler Eltern auch in Remseck dadurch gekennzeichnet ist, dass Wohn- - und Arbeitsort eben nicht identisch sind, und die viel zitierte Mobilität und Flexibilität zu einem entscheidenden Faktor sowohl im Wettbewerb als auch bei der Sicherheit der Arbeitsplätze geworden sind, möchten wir wissen, wie sich aus Ihrer Sicht die Situation in Sachen Kinderbetreuung in Remseck darstellt:
• Welche Erfahrungen haben Sie mit der wohnortbezogenen Bedarfsplanung und mit der Gewährung von platzbezogenen Zuschüssen für Remsecker Kinder in auswärtigen Einrichtungen?
• Was wären aus Ihrer Sicht wichtige und richtige Meilensteine auf dem Weg zu einer “Familienfreundlichen Kommune“?
• Welche positiven Beispielen aus anderen Kommunen können Sie uns nennen?
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung per Post an den SPD Ortsverein Remseck a. N. Kurt Goldmann, Waldallee 34, 71686 Remseck oder per E-Mail unter
http ://remseck.bawue.spd .de
Für die SPD Remseck a. N.
gez. Angelika Feurer
stv. Ortsvereinsvorsitzende