Was Frauenförderung anbetrifft war Baden-Württemberg lange Zeit Schlusslicht gegenüber anderen Bundesländern. Insbesondere durch den Einsatz der SPD, die von 1992 bis 1996 in Baden-Württemberg mit der CDU regierte, wurde das Landesgleichberechtigungsgesetz im Landtag verabschiedet und konnte endlich am 1. Januar 1996 in Kraft treten.
Novellierungen erfolgten 2005, 2011 und seit 2016 gilt in Baden-Württemberg das Chancengleichheitsgesetz. Mit der Neufassung des Gesetzes soll erreicht werden, dass Frauen und Männer im öffentlichen Dienst tatsächlich gleich- gestellt sind und mehr Frauen Führungspositionen erreichen.
Bei unserem Frauenstammtisch im Mai berichtete die frühere Remsecker Gemeinderätin Antje Schirra über ihre Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte beim SDR (heute SWR), ein Amt, das sie 13 Jahre lang ausübte.
Inzwischen wurden viele Hürden genommen hin zu mehr Teilhabe der Frauen. Gleichwohl müssen sowohl in den Betrieben und Verwaltungen als auch in den Kommunen weitere Angebote geschaffen werden, damit die Vereinbarkeit von familiärer Sorgearbeit für Kinder und Ältere und Berufstätigkeit erleichtert werden kann. Nur so kann der drohenden Überforderung und dem Burn-Out entgegen gewirkt werden. So das Fazit der engagierten Diskusssion am Frauenstammtisch.