Kein neues Konzessionsverfahren

Veröffentlicht am 20.08.2018 in Kommunalpolitik

Gemeinderat lehnt freiwillige Wiederholung des Verfahrens zur Neuvergabe der Strom- und Gaskonzessionen ab

 

 

Die Stadt hatte bisher die Konzessionen zum Betrieb der für die Versorgung mit Gas und Strom vorhandenen Netze für das links von Rems und Neckar gelegene Gebiet an die EnBW und im Übrigen an die Süwag vergeben. Diese sog. Wegenutzungverträge liefen am 31.12.2013 aus. Deshalb führte die Stadt, beginnend ab 30.11.2011, ein umfangreiches, mehrere Jahre in Anspruch nehmendes Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionen durch, das mit der Konzessionsvergabe an eine von den Stadtwerken Waiblingen und Ludwigsburg/Kornwestheim gegründete Netzgesellschaft endete. Die Umsetzung dieser neuen Konzessionsvergabe verzögerte sich, weil der Betrieb der Netze  voraussetzt, dass die Netzgesellschaft die Netze von Süwag und EnBW erwirbt, was umfangreiche und zeitaufwändige Verhandlungen zwischen Netzgesellschaft und den beiden bisherigen Betreibern nach sich zog.

 

Obwohl keiner der beteiligten Bieter sich wegen der Bedingungen und des Ablaufs des von der Stadt durchgeführten Vergabeverfahrens bei den Kartellbehörden beschwerte, hat die Landeskartellbehörde von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung des in Remseck (und anderen Kommunen) durchgeführten Vergabeverfahrens eingeleitet. Die Landeskartellbehörde hat gegenüber der Stadtverwaltung Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens geäußert und der Stadt nahegelegt, sich zu verpflichten, das Vergabeverfahren erneut durchzuführen. Diesem Ansinnen wollte die Verwaltung entsprechen und hat deshalb dem Gemeinderat vorgeschlagen, sich mittels einer sog. Verpflichtungszusage zur Neudurchführung des Vergabeverfahrens hinsichtlich der Gas- und Stromkonzessionen zu verpflichten.

 

In seiner Sondersitzung vom 07.08.2018 hat der Gemeinderat diesen Antrag der Verwaltung abgelehnt. Für diese Ablehnung hat auch der Fraktionsvorsitzende Heinz Layher im Namen der Fraktion gestimmt. Hierfür war vor allem maßgebend:

  1. Es mutet schon seltsam an, dass die Landeskartellbehörde ihre Zuständigkeit zur Prüfung des Verfahrens als gegeben ansieht. Schließlich war an dem Verfahren ein – nicht zum Zuge gekommener – Bieter beteiligt, der zu rund 47 % im Eigentum des Landes steht. Die Kartellbehörde ist zwar, obwohl ins Umweltministerium eingegliedert, formal unabhängig. Richter sind auch unabhängig und dürfen in Einzelfällen gleichwohl nicht tätig werden, wenn die Besorgnis der Befangenheit besteht.
  2. Wir sind davon überzeugt, dass der Gemeinderat sachlich gebotene Kriterien für die Vergabe aufgestellt, diese zutreffend gewichtet und das Verfahren für die Bieter transparent durchgeführt hat. Die uns bekannten Einwände der Landeskartellbehörde rechtfertigen keine andere Beurteilung. Geradezu absurd wäre es, aus Ereignissen nach der Konzessionsvergabe eine Rechtswidrigkeit des vor der Konzessionsvergabe durchgeführten Verfahrens herleiten zu wollen.
  3. Da die Gemeinderatsmehrheit keine Verfahrensfehler gesehen hat, war es konsequent, eine freiwillige erneute Durchführung abzulehnen. Nur dies sichert auch die richtige Verteilung der Verantwortung falls eine entsprechende Entscheidung uns dazu zwingen sollte.

 

Heinz Layher

Fraktionsvorsitzender