Betreuungssatzung auf den Weg gebracht

Veröffentlicht am 05.05.2015 in Kommunalpolitik

 

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die „Benutzungs- und Gebührenordnung für die Tageseinrichtungen gem. § 1 KiTaG, die kommunalen Betreuungseinrichtungen im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung und die Ferienbetreuung an den Grundschulen der Stadt Remseck am Neckar“ also kurz gesagt die Betreuungssatzung auf den Weg gebracht.

Damit erfüllt die Stadt eine Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt. Mit Inkrafttreten der Satzung zum 01. September wird das Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und der Stadt Remseck von einem privatrechtlichen Betreuungsverhältnis auf die Basis eines öffentlich-rechtlichen Verhältnisses umgestellt.

Entsprechend den Empfehlungen, wird bei der Sozialstaffelung nicht mehr darauf abgestellt, ob ein weiteres Kind gleichzeitig die Einrichtung besucht. Vielmehr ist jetzt ausschlaggebend die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in einer Familie. Diese Regelung führt insbesondere zu einer Entlastung für Geringverdiener.

Weiterhin kommt es zu einer Vereinheitlichung der Betreuungszeiten für die Kernzeitbetreuung. Und zwar von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr und von 07.30 Uhr – 15.00 Uhr.

Es gibt nun leider Einzelfälle (derzeit 2) in denen die neue Gebührenordnung die Ein-Kind-Familie mit ca. 20 € monatlich mehr belastet. Insgesamt gesehen schafft die neue Gebührenordnung aber erhebliche Entlastung für Familien.

Für die SPD Remseck am Neckar

Kurt Goldmann

Ortsvereinsvorsitzender