Kommunen und Länder müssen an der ärztlichen Bedarfsplanung beteiligt werden
Kommunen und Länder müssen an der ärztlichen Bedarfsplanung beteiligt werden
Ein nüchterner Brief des im Ortsteil Neckargröningen niedergelassenen Hausarztes Dr. Reischle hat in den vergangenen Tagen für einigen Wirbel gesorgt und dazu geführt, dass sich insbesondere ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch besorgte Angehörige an ihre kommunalen Mandatsträger gewendet haben.
In einem Brief und mit einem Inserat im Amtsblatt teilte der Arzt seinen Patientinnen und Patienten mit, dass er ab 1. April 2011 aus der vertragsärztlichen Behandlung aussteige und allenfalls im Notfall den nicht privat Versicherten zur Verfügung stehen werde.
Wir bedauern diese Entscheidung von Herrn Dr. Reischle und wollen auch nicht verhehlen, dass wir die Enttäuschung der Patientinnen und Patienten insbesondere im Ortsteil Neckargröningen teilen.
Schließlich haben sich die Neckargröninger vor einigen Jahren, als es zur Praxisübernahme gekommen war, darauf verlassen, dass ihre gewohnte hausärztliche Versorgung sicher gestellt sein würde, dass insbesondere ältere und chronisch kranke Menschen aber auch Familien mit Kindern und Berufstätige ‚ihren Doktor vor Ort’ behalten würden.
Nicht besonders beruhigend ist in diesem Zusammenhang auch eine aktuelle Meldung des AOK-Bundesverbandes, dass die Zahl der Arztpraxen in den Städten reduziert werden solle, um den Mangel an Ärzten auf dem Land zu beseitigen. Demnach sollten Ärzte, die in überversorgten Gebieten aus Altersgründen aufhören, eine Art Abfindung für ihre Praxis bekommen.
Nun gilt für Remseck und für die konkrete Situation in Neckargröningen sicher weder das Argument der Überversorgung noch kann der dortige Arzt eine Abfindung aus Altersgründen geltend machen.
Parallel dazu hatte AOK-Bundesverbandschef Dr. Herbert Reichelt aber auch erklärt, dass die Kassen bei der sogenannten Bedarfsplanung weg wolle, von den reinen Verhältniszahlen (Wie viel Ärzte kommen auf wie viele Patienten?) hin zu einer verstärkten ‚Morbiditätsorientierung’ (Wie sieht die Altersstruktur der potentiellen Patienten aus?).
Und hier wird es aus unserer Sicht interessant für diejenigen, die in den Kommunen eine Gesamtverantwortung für die Bürgerinnen und Bürger haben, also für Politik und Verwaltung.
Wir meinen dazu folgendes:
In Zeiten, in denen statt des versprochenen ‚Mehr Netto vom Brutto’ , die Krankenkassenbeiträge von 14,9% auf 15,5% steigen, der Arbeitgeberanteil auf 7,3% eingefroren wird und alle zukünftigen Kostensteigerungen in Form eines festen Beitrages (kleine Kopfpauschale) allein von den Versicherten bezahlt werden müssen, haben gerade die nicht privat Versicherten einen Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung- auch und gerade in ihrer Kommune.
Damit die medizinische Versorgung gerechter wird zwischen Arm und Reich, zwischen Alt und Jung, zwischen Stadt und Land müssen Kommunen und Länder an der ärztlichen Bedarfsplanung beteiligt werden. Diese Forderung hatte auch kürzlich Landkreistagspräsident Hans Jörg Duppré sowie der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg im Hinblick auf die demografischen Veränderungen und hinsichtlich des drohenden Ärztemangels auf dem Land gefordert.
Wir hoffen, dass es uns gemeinsam mit der Verwaltung und den in Remseck niedergelassenen Ärzten gelingt einen ab 1. April drohenden Versorgungsengpass abzuwenden.
Mittelfristig haben wir bei Herrn Oberbürgermeister Schlumberger bereits angeregt, einen Runden Tisch mit Ärzten, medizinischen Heilberufen, Krankenkassen zum Thema Kommunale Gesundheitsförderung einzurichten.
Langfristig könnten wir uns in Zusammenhang mit den Planungen zur Neuen Mitte auch ein Gesundheitshaus nach einem Modell vorstellen, wie es kürzlich von Bündnis 90/ Die Grünen in die Diskussion gebracht wurde.
Für die SPD Remseck a.N.
gez. Angelika Feurer
stv. Ortsvereinsvorsitzende
Stadträtin