Schulentwicklungsplan – wie wird es werden?

Veröffentlicht am 22.11.2022 in Kommunalpolitik

Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats wird die Kenntnisnahme des von der Verwaltung ausgearbeiteten Schulentwicklungsplans stehen.

 

 

„Kernelement des Schulentwicklungsplans ist nicht nur ein Rückblick und Ist-Stand an Schülerinnen
und Schülern (SuS), sondern die Planung künftiger Bedarfe im Primar- und Sekundarbereich. Die
Prognosen basieren auf künftigen Wohnflächenentwicklungen und dadurch verbundenen
Bevölkerungsvorausrechnungen für unterschiedliche Altersgruppen.“ So die Vorlage 180/2022.

Der im Schulentwicklungsplan aufgeführte Rückblick und der Ist-Zustand ist zwar interessant. Viel spannender sind aber die Prognosen der künftigen Schülerzahlen. Hierzu schreibt die Verwaltung: „Wesentlich wird hier der Rechtsanspruch im Grundschulbereich ab dem Schuljahr 2026/2027 sein, welcher jedoch zum jetzigen Zeitpunkt quantitativ noch nicht beziffert werden kann.“ (Vorlage 180/2022).

Wie „quantitativ noch nicht beziffert werden kann“? Die Kinder, die ab 2026 einen Anspruch auf Ganztag haben sind doch schon geboren! Und sie haben ab Klasse 1 den Anspruch. D.h. wir wissen schon heute, wie groß in etwa die Klassen sein werden. Und wir können auch abschätzen, wie viel Betreuungsplatz dafür nötig sein wird. Und wir wissen auch, dass für den Ganztag eine Mittagsverpflegung angeboten werden muss. Das bedeutet, dass wir das Thema Mensa an der Grundschule, schleunigst auf den Weg bringen müssen.

Was wir bis jetzt noch nicht wissen, ist, ob alle Remsecker Grundschulen im Ganztag sein werden. Deshalb wird es höchste Zeit, hier die nötigen Entscheidungen zu treffen. Denn wenn entsprechende Baumaßnahmen auszuführen sind, so wissen wir alle, dass dies seine Zeit braucht.

Für die SPD-Fraktion

Kurt Goldmann

Stadtrat