Zur Klarstellung, daß es keine Andriof-Brücke gibt.
Zur Klarstellung, daß es keine Andriof-Brücke gibt.
Die Freien Wähler haben in der Remseck Woche vom 22. März behauptet, die grün-rote Landesregierung sei“ offenkundig entschlossen, die Pläne für den Nordostring Stuttgart und für den ersten Schritt hierzu – die bisher geplante Andriof-Brücke südlich des Hornbach –Baumarkts – zu den Akten zu legen“. Um der Legendenbildung entgegenzuwirken sei hierzu folgendes festgestellt: Diese Behauptung ist dreifach unwahr. Zum einen gibt es keinen Plan für die Andriof-Brücke, der zu den Akten gelegt werden könnte. Vielmehr hat die vorherige Landesregierung – vertreten durch das Regierungspräsidium - vor mehreren Jahren ein Planfeststellungsverfahren begonnen, das zu einem Plan hätte führen sollen; dieses Planfeststellungsverfahren wurde nie abgeschlossen. Ein Plan für die Andriof-Brücke wurde daher auch nicht festgestellt.
Zum anderen gibt es selbstverständlich auch keinen Plan für den Bau eines Nordostringes. Es wurde insoweit vor Jahren ein sog. Linienfeststellungsverfahren durchgeführt, in dessen Folge die von dem Bau einer Verbindung von B 27 und B 10 betroffenen Gemeinden verpflichtet sind, die in Aussicht genommene Trasse festzuhalten. Zu einer weitergehenden Planfeststellung kam es nie. Vielmehr ist der Nordostring nach wie vor in dem Abschnitt „Weiterer Bedarf“ unter der Rubrik „Neue Vorhaben mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko“ in den Bundesverkehrswegeplan 2003 eingestellt. Wer dies nachprüfen will und einen Internetanschluss hat, kann über eine beliebige Suchmaschine (oder über dipbt.bundestag.de) den Bundesverkehrswegeplan einsehen und wird dies auf der Seite 66 bestätigt finden.
Dies führt zur dritten Unwahrheit: Zuständig für den Bau des Nordostringes ist nicht das Land Baden-Württemberg, sondern der Bund, da es sich dabei um eine Bundesstraße handeln würde. Wer mir nicht glaubt, kann dies in Artikel 90 des Grundgesetzes und in den §§ 5 Abs. 1, 16 ff. des Bundesfernstraßengesetzes nachlesen. Keine Landesregierung kann aber ein Vorhaben zu den Akten legen, für das der Bund zuständig ist.
Festzuhalten ist demnach, dass der Bund sich in den letzten Jahrzehnten – vorwiegend unter der Ägide von Bundesverkehrsministern, die der CDU oder der CSU angehörten - entschieden hat, das Vorhaben Nordostring zwar nicht aufzugeben, es aber vorerst nicht zu realisieren. Über die Weisheit dieser Entscheidung kann man unterschiedlicher Ansicht sein. Eine Schuldzuweisung an die seit einem Jahr amtierende, unzuständige Landesregierung ist aber sicher kein diskutabler Beitrag. Vielleicht sollte man auch bei den Freien Wählern gelegentlich darüber nachdenken, ob diese Unterlassung nur der Unfähigkeit oder Blindheit der jeweiligen Bundesregierung geschuldet ist, oder ob es dafür vielleicht Gründe gibt, womöglich sogar gute.
Heinz Layher
Fraktionsvorsitzender