Die Finanzausstattung der Kommunen verbessern

Veröffentlicht am 27.01.2011 in Gemeinderatsfraktion

Keine Abschaffung der Gewerbesteuer und Verbreiterung der Bemessungsgrundlage.

Dies hat ein Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion zum Inhalt. Die Verwaltung der Stadt Remseck wird beauftragt, sich – insbesondere im Rahmen der Mitgliedschaft der Stadt im Städte- und Gemeindetag – dafür einzusetzen, dass der Bund und das Land Baden-Württemberg aufgefordert werden, in der Gemeindefinanzkommission das so genannte Kommunalmodel der kommunalen Spitzenverbände (Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sowie Einbeziehung der Freiberufler und Selbstständigen in die Gewerbesteuer) zu unterstützen und das Vorhaben, die Gewerbesteuer abzuschaffen oder teilweise zu ersetzen, ebenso abzulehnen wie ein kommunales Hebesatzrecht auf die Einkommenssteuer.
Begründet wird der Antrag u.a. damit, dass in der Bundesregierung der Fortbestand der Gewerbesteuer nach wie vor umstritten ist. Die Gewerbesteuer ist aber eine der wichtigsten Gemeindesteuern, die nicht konjunkturanfälliger ist, als Einkommen-, Körperschafts- oder Umsatzsteuer. Als den Kommunen originär zustehende Steuer wirkt sich die Gewerbesteuer einer noch umfassenderen finanziellen Abhängigkeit der Kommunen von den Entscheidungen des Bundes und der Länder entgegen.
Auch unterstützen wir die Forderung, nach einer breiteren Bemessungsgrundlage und die Einbeziehung der Freiberufler und Selbstständigen in die Gewerbesteuerpflicht. Durch diese Maßnahmen wird die Abhängigkeit von den versteuerten Gewinnen nur weniger Steuerzahler vor Ort verringert und die Steuerbasis wirtschaftlich schwächerer Kommunen gestärkt werden.
Wir wollen eine Beteiligung aller am Wirtschaftsprozess in unserer Kommune Tätigen zum Erhalt und zur Verbesserung der Infrastruktur und der Dienstleistungen. Nicht nur die gewerbesteuerpflichtigen Handwerker und Betriebe profitieren von der kommunalen Infrastruktur, sondern auch Ärzte, Rechtsanwälte und andere Selbstständige.
Es ist daher ein Gebot der Steuergerechtigkeit, auch freiberuflich tätige in die Steuerpflicht einzubeziehen.

Kurt Goldmann