Antrag zur Wehrbrücke Aldingen

Antrag der SPD-Fraktion betreffend die Situation an der Wehrbrücke in Aldingen

 

Die SPD-Fraktion beantragt, der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim zuständigen Polizeirevier Kornwestheim nachdrücklich auf eine regelmäßige Überwachung der an der Einmündung der Aldinger Wehrbrücke (Brückenstraße) in den Hofener Weg angeordneten Fahrtrichtungen hinzuwirken und dem Gemeinderat über das Ergebnis bis spätestens Ende August 2018 zu berichten.
  2. Sollte eine regelmäßige Überwachung der angeordneten Verkehrsbeschränkungen an der Wehrbrücke durch die Polizei nicht möglich sein, dann ist die Einrichtung einer Dauerüberwachung mittels technischer Vorrichtungen zu prüfen. Über das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Gemeinderat binnen 6 Monaten zu berichten.
  3. Sollte weder eine regelmäßige polizeiliche Überwachung noch eine Dauerüberwachung durch technische Vorrichtungen möglich sein, dann ist auf die Aufhebung der die Einmündung der Aldinger Wehrbrücke (Brückenstraße) in den Hofener Weg betreffenden Anordnungen der vorgeschriebenen Fahrtrichtungen hinzuwirken.

Begründung:

Es ist allgemein bekannt, dass die an der Einmündung der Wehrbrücke in den Hofener Weg für den auf der Brückenstraße beidseitig fließenden Fahrzeugverkehr angeordnete Verkehrsführung von einem Großteil der Kraftfahrzeugführer nach wie

vor permanent missachtet wird. Diesem Fehlverhalten kann offenbar nur durch eine Überwachung mit großer Kontrolldichte wirksam entgegengewirkt werden. Die vorgeschriebenen Fahrtrichtungen wurden angeordnet, um dem Schleichverkehr über die Wehrbrücke entgegenzuwirken. Das Erkenntnisse aus dem zuletzt zu den Verkehrsverhältnissen im Aldinger Zentrum erstatteten Gutachtens weisen jedoch aus, dass dieser Schleichverkehr weiter angestiegen ist. Dies kann auch durch die bisher nahezu völlig fehlende Überwachung der angeordneten verkehrsleitenden Maßnahmen begünstigt worden sein. Daher ist es mit gesteigerter Dringlichkeit notwendig, dass die Verwaltung einerseits auf eine regelmäßige Überwachung durch Beamte des zuständigen Polizeireviers dringt und ggf. die Einrichtung einer technischen Dauerüberwachung prüft. Sollte beides nicht möglich sein, dann halten wir die Aufhebung der verkehrsleitenden Anordnung für geboten, da Verkehrsbehörden sich unglaubwürdig machen, welche die permanente Missachtung der von ihnen getroffenen Anordnungen dulden.

Layher, Fraktionsvorsitzender