Antrag zum Thema Annahme von Zuwendungen

Die SPD-Fraktion beantragt, der Gemeinderat möge beschliessen:

Die Verwaltung wird beauftragt, durch Einholung einer Auskunft der Rechtsaufsichtsbehörde oder des Innenministeriums die rechtliche Zulässigkeit der Annahme von Zuwendungen zu klären, die von Personen oder Institutionen stammen, die mit der Stadt in Geschäftsbeziehung stehen.

Begründung:

Bei der Stadt oder bei von der Stadt getragenen Institutionen wie den Kindergärten, den Schulen oder der Feuerwehr gehen immer wieder Zuwendungen von Personen oder Unternehmen ein, die mit der Stadt in – teilweise laufender – Geschäftsbeziehung stehen. Der Annahme solcher Zuwendungen können Bedenken entgegenstehen, da der Anschein entstehen kann, dass die Zuwendungen in Zusammenhang mit der entsprechenden Geschäftsbeziehung zwischen Zuwendendem und der Stadt gewährt werden. Diesem Gesichtspunkt kann insbesondere dann Gewicht zukommen, wenn zwischen Stadt und Zuwendendem eine laufende Geschäftsbeziehung besteht. Nachdem bereits das Erscheinungsbild eines rechtsstaatlichen Verwaltungsapparates zu den strafrechtlich geschützten Interessen gehört, sind Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Annahme solcher Zuwendungen möglich, die durch Einholung der beantragten Auskunft ausgeräumt – oder bestätigt – werden können. Die Fraktion geht davon aus, dass die beantragte Einholung der Auskunft genügt, weshalb Kosten nicht zu erwarten sind, weshalb es eines Deckungsvorschlags nicht bedarf.

Layher
Fraktionsvorsitzender