Fragen zum Haushalt 2015

Die SPD-Fraktion hat folgende Fragen zum Haushaltsentwurf:

Was versteht die Verwaltung unter „Spezielle Zweckausgaben“? (vgl. unter anderem Seiten 61, 94, 97, 118, 136 des Haushaltsplanentwurfs).

Seit wann gibt es den Pflegevertrag mit Landwirten (Einzelplan 3 des VerwHH, Haushaltsstelle 602000; Seite 86 des Haushaltsplanentwurfs)? Welche Leistungen umfasst dieser und wie werden diese dotiert?

Was ist unter der Überplanung des Schulhofbereichs des Lise-Meitner-Gymnasiums zu verstehen (Seite V 32; Einzelplan 2 des VermHH, Haushaltsstelle 962000; Seite 177 des Haushaltsplanentwurfs)?

Wie ist die ergänzende Einzäunung des Kunstrasenspielfeldes in Neckarrems vorgesehen (Seite V 33; Einzelplan 5 des VermHH, Haushaltsstelle 96110; Seite 205 des Haushaltsplanentwurfs)?

Welche Fahrzeuge sollen für den Bauhof beschafft werden (Einzelplan 7 des VermHH, Haushaltstelle 935300; Seite 227 des Haushaltsplanentwurfs)?

Die nachfolgenden Fragen betreffen den Einzelplan 5 des VerwHH, Haushaltsstelle 718200; Seite 109 des Haushaltsplanentwurfs:

  1. a. Liegt ein an die Stadtverwaltung gerichteter schriftlicher Zuschussantrag des Vereins „Sportvereine in Remseck e.V.“ vor?

b. Wenn ja, gedenkt die Verwaltung diesen Antrag dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen?

  1. a. Welchem Verwendungszweck soll der vorgesehene Zuschuss an den Verein „Sportvereine in Remseck e.V.“ nach Auffassung der Verwaltung dienen?

b. Ist der Verwendungszweck bei Vergabe eines derartigen Zuschusses von der Stadt zu definieren?

c. Ist der Verwaltung bekannt, dass sich der Vorstand dieses Vereins einen jährlichen städtischen Zuschuss in Höhe von 70.000,- € vorstellt?

  1. a. Beabsichtigt die Verwaltung die Gewährung eines Zuschusses in dieser Höhe (70.000,- € jährlich) an den Verein „Sportvereine in Remseck e.V.“ im Gemeinderat zu beantragen?
  1. Wenn ja, hat die Verwaltung die Vorstellung, dass die Stadt Einfluss auf die Aufgabenerfüllung des Vereins nehmen können sollte? Wenn ja, wie?
  1. a. Geht die Verwaltung davon aus, dass der Zuschuss vom Verein mindestens zum Teil zur Bezahlung des Gehalts eines oder mehrerer vom Verein angestellter Personen verwendet werden soll?
  1. Wenn ja, welche Aufgaben sind diesen Personen zugewiesen und wie hoch ist das Gehalt dieser Personen?
  2. Wie werden Bedienstete des öffentlichen Dienstes mit vergleichbaren Aufgaben besoldet?
  1. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass ein kommunaler Zuschuss zum Beschäftigungsentgelt eines Vereinsangestellten noch als Förderung ehrenamtliches Engagements anzusehen ist, oder handelt es sich dabei auch nach Meinung der Verwaltung um eine anders zu begründende Subvention?
  2. Ist bei der – künftigen – Entscheidung über derartige Subventionen nach Auffassung der Verwaltung der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen?
  3. a. Verlangt die Verwaltung bisher von Zuschussempfängern der Stadt Nachweise über die Verwendung des gewährten Zuschusses?

b. Wenn nein, ist die Verwaltung der Auffassung, dass bei Gewährung von Subventionen, denen keine Förderrichtlinien zugrunde liegen und die nicht unmittelbar der Förderung ehrenamtlichen Engagements dienen, Verwendungsnachweise erforderlich sind?

  1. Ist die Verwaltung mit uns der Auffassung, dass die komplexen Fragen einer Subventionierung des Vereins „Sportvereine in Remseck e.V.“ eine gesonderte Beratung erfordern und eine Subventionsentscheidung im Rahmen der Haushaltsberatung daher untunlich ist?

 

Layher

Fraktionsvorsitzender